Die erfolgten Behandlungen müssen vollständig bezahlt werden. Mit dem Erhalt der Zahlungsbestätigung durch die Therapeuten ist die Rückverrechnung mit den jeweiligen Krankenkassen möglich. Man benötigt dazu:
- Die Überweisung zur Therapie vom behandelnden Arzt
- Die Honorarnote
- Die Zahlungsbestätigung
Bei Hausbesuchen und Anschlussserien ist eine chefärztliche Bewilligung notwendig.
Die Rückerstattungen unterliegen ständigen Veränderungen.
Im Falle einer Zusatzkrankenversicherung können weitere Kosten übernommen werden.
Alle Selbstbehalte sind steuerlich absetzbar!